Schweiz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersetzungsbüro SCHNELLÜBERSETZER GmbH (Fassung November 2019)

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§ 1. Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Übersetzungsarbeiten vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertag schriftlich niedergelegt.
(3) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2. Angebot

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Sämtliche schriftlich oder mündlich erteilten Aufträge bedürfen zur Annahme, sofern nicht Annahme unsererseits durch Auftragsausführung erfolgt, unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Rechnungserteilung gilt ebenfalls als Annahme. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
(2) Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben und Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn ihre genaue Einhaltung im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist bzw. auf die vorgenannten Unterlagen im Vertrag Bezug genommen ist.

§ 3. Auftragserteilung/Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt in elektronischer oder in sonstiger Form. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit werden auch telefonische oder sonstige formlose Aufträge angenommen. Eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen jedoch zu Lasten des Kunden.
(2) Abweichungen; Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen oder mündliche Nebenvereinbarungen gelten nur vorbehaltlich unserer schriftlichen Bestätigung.
(3) Bei der Auftragserteilung sind vom Kunden die Zielsprache, Thema, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Lieferzeit und Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien u.ä.) anzugeben.
(4) Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind uns vom Kunden unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, können wir weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Kunden anfordern.

§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich in EURO, sofern nichts vereinbart ist.
(2) Alle in unseren Angeboten für gewerbliche Kunden genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Alle in unseren Angeboten für nicht-gewerbliche Kunden genannten Preise sind Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Die Vergütung der Übersetzungen richtet sich nach unseren zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisen. Je nach Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes sowie der gestalterischen Ausarbeitung der Übersetzung werden Zuschläge berechnet. Der Schwierigkeitsgrad der zu übersetzenden Texte wird nach Vorlage des zu übersetzenden Textes von uns verbindlich festgelegt. Danach richtet sich die Zuordnung in die von uns festgelegten Preisgruppen. Die Aufschläge sind in unseren Preislisten festgelegt und werden vorher schriftlich vereinbart. Bei umfangreichen Aufträgen gewerblicher Kunden oder bei Aufträgen nicht-gewerblicher Kunden kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertig gestellten Textmenge verlangt werden.
(5) Die Übersetzungshonorare werden durch Multiplikation der Wortzahl des zu übersetzenden Textes (Ausgangstextes) mit dem gültigen Standardtarif pro Wort, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, berechnet. Die Anzahl der Wörter wird in der Ausgangssprache ermittelt.
(6) Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web – und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz – und Druckarbeiten, Formatierungs – und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilzuschläge werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Wochenend- und Feiertagsaufträge, deren Bearbeitung ausschließlich über das Wochenende bzw. Feiertage erfolgt, werden entsprechend gegen angemessenen Aufschlag ausgeführt.
(7) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die Rechnungen (netto) ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(8) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5. Auftragsausführung/Leistungen

(1) Die Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Sind informatorisches Begleitmaterial oder besondere Anweisungen vom Auftraggeber nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Bei Eilaufträgen, die das Aufteilen der Leistung auf mehrere Mitarbeiter erforderlich machen, kann für eine einheitliche Terminologie keine Gewähr übernommen werden. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht Gegenstand der Übersetzungsleistung. Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.
(2) Der Versand der Übersetzung erfolgt nach Wünschen des Kunden per E-Mail, Fax, Kurier oder Post. Bei größeren Datenpaketen erfolgt der Versand über einen Hochladelink. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Absendeprotokoll) abgeschickt wurde. Das Versandrisiko trägt der Kunde.

§ 6. Ausführung durch Dritte

Wir dürfen uns zur Ausführung aller Geschäfte, wenn wir es nach unserem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll erachten, Dritter bedienen. Wir haften nur für die sorgfältige Auswahl Dritter. Kontakte zwischen dem Kunden und den von uns beauftragten Dritten bedürfen unserer Genehmigung.


§ 7. Lieferfristen und Teillieferung

Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.

§ 8. Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
(9) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

§ 9. Störungen, höhere Gewalt, Netz – und Serverfehler, Viren

(1) Wir haften nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs verursacht wurden, insbesondere durch höhere Gewalt, beispielsweise Naturereignisse, Streiks, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Netz- und Serverfehler, für nicht von uns vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, mit entsprechenden Verzögerungen zu liefern.
(2) Wir haften nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammail oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Unsere EDV – Anlagen (Netzwerk, Workstations, Programme, Dateien usw.) werden regelmäßig auf derartige Viren und Daten überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per DFÜ (Modem), E-Mail oder andere Fernübertragungen ist der Auftraggeber für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von uns nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. Wir haften nicht für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung.

§ 10. Mängelhaftung

(1) Der Kunde ist gehalten, die Übersetzung nach Erhalt auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu überprüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, so setzen die Mängelrechte voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er einen offensichtlichen Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung der Übersetzung schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines Jahres, gerechnet ab Gefahrübergang anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Fristen, erlöschen die Gewährleistungsrechte.
(4) Ist eine spezielle Übersetzungsform (besondere Ausgestaltung) nicht vereinbart, so ist eine Übersetzung geschuldet, die dem allgemein üblichen Standard entspricht. Spezielle Leistungswünsche stellen dann keinen Mangel dar.
(5) Ist ein Mangel auf eine fehlerhafte oder unvollständige Information des Kunden bzw. auf Verletzung seiner Mitwirkungspflichten oder durch einen fehlerhaften Originaltext zurückzuführen, so haften wir hierfür nicht. Insbesondere haften wir nicht für Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.
Soweit sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes erschließt, gehen Übersetzungsfehler zu Lasten des Kunden, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial uns nicht ausgehändigt hat.
(6) Soweit ein Mangel der Übersetzung vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Übersetzung berechtigt.
(7) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(8) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(9) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(10) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (7) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(11) Beanstandung bei Dolmetscheraufträgen: Stuft der Kunde die Leistung eines Dolmetschers als mangelhaft ein, muss er Schnellübersetzer dies umgehend in schriftlicher Form, unter konkreter Nennung der Mängel, anzeigen. Eine Beanstandung entbindet den Auftraggeber unter keinen Umständen von seinen Zahlungsverpflichtungen. Im Falle einer Beanstandung wird Schnellübersetzer den vom Kunden angezeigten Mangel prüfen. Wird die Beanstandung als berechtigt beurteilt, behält sich Schnellübersetzer das Recht der Nacherfüllung vor, was beispielsweise den Austausch des Dolmetschers bedeuten kann. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Rückerstattung seiner im Voraus erbrachten Zahlungen fordern. Die Höhe der Rückerstattung wird individuell verhandelt und richtet sich nach dem Ausmaß der Beanstandung.
(12) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

§11. Auftragsstornierung

(1) Die Stornierung eines Übersetzer- oder Dolmetscherauftrags bedarf der Schriftform.
(2) Der Auftraggeber eines Dolmetscherauftrags hat das Recht, seinen Auftrag bis mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung zu stornieren. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen, abzüglich nachweislich bis zu diesem Zeitpunkt entstandener Kosten (z.B. Buchungen) und einer Bearbeitungspauschale von 100 Euro, erstattet.
(3) Tritt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, so hat er bei:

Rücktritt bis zu 14 Tagen vor Einsatzbeginn 30%
Rücktritt bis zu 7 Tagen vor Einsatzbeginn 50%
Rücktritt bis zu 2 Tagen vor Einsatzbeginn 75%
Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Einsatzabbruch 100%

der im Vertrag vereinbarten Honorare als Verdienstausfallentschädigung (Ausfallhonorar) zu entrichten.

(4) Im Falle einer Stornierung eines Übersetzungsauftrags wird der bereits angefertigte Teil der Übersetzung, in allen Fällen aber mindestens eine Unkostenpauschale von 60 Euro in Rechnung gestellt.

§12. Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13. Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache einschließlich aller anhängigen Rechte bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
(2) Wenn die Vorbehaltsleistung mit anderen fremden Gegenständen oder Leistungen verbunden oder verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache oder Leistung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware oder – Leistung zu den anderen Gegenständen oder Leistungen.
(3) Bei Verwertungen und Veränderungen von unseren Leistungen durch Dritte muss vorab unsere Zustimmung eingeholt werden.

§ 14. Rechte Dritter/Abtretung

(1) Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den uns übermittelten Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen einer Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung entgegenstehen. Der Kunde stellt uns und unsere Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.
(2) Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch einen Kunden bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

§ 15. Geheimhaltung

Wir verpflichten uns, die vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig sind oder uns bereits bekannt waren. Wir werden vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben, können aber zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Der Geheimhaltungsschutz endet drei Jahre nach Übermittlung der Informationen oder Unterlagen an uns. Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und uns gewähren wir aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimnisschutz.

§ 16. Urheberrecht

(1) Wir sind Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung.
(2) Der Kunde stellt uns von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung -auch von Dritten- an uns gestellt werden könnten.

§ 17. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden.

§ 18. Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Sofern der Kunde Verbraucher ist und nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(5) Sollte der Inhalt in Übersetzungen dieser AGB von dieser deutschen Fassung abweichen, ist diese deutsche Fassung als rechtsverbindlich anzusehen.

§ 19. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.